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Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen Winterthurer Frauenlauf

Die Teilnahmebedingungen gelten für alle Teilnehmerinnen jeder Disziplin (5 km, 5 km Nordic Walking, 10 km, Girls & Boys Run, Tigerli Run) des Winterthurer Frauenlaufes. Die Teilnahmebedingungen regeln das durch die Anmeldung zustande kommende Rechtsverhältnis zwischen Teilnehmerin und Veranstalter und sind in der jeweils veröffentlichten Version gültig.

 

Als Veranstalter tritt die W2 Event & Concept AG auf. Es gilt Vaduz als Gerichtsstand. Wettkampfbedingungen Es sind NUR Frauen teilnahmeberechtigt ausser beim Girls & Boys Run und beim Tigerli Run! Am 5 km und 10 km Lauf dürfen alle Frauen teilnehmen, die vom Gesetz wegen Frau oder Mädchen sind und die sich beim Veranstalter ordnungsgemäss angemeldet haben.

 

Bei nicht teilnahmeberechtigten Personen kommt kein Vertrag zustande. Die Veranstaltung und die Bewerbe finden bei jedem Wetter statt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, bei „Gefahr im Verzug“ (zB. Unwetter, höhere Gewalt, Terror etc.) die Bewerbe ohne Anspruch auf etwaige Rückvergütung der Nenngebühr vorzeitig abzubrechen. Die Teilnahme an den Bewerben unter Verwendung von anderen Sportgeräten ist nicht gestattet. Sportgeräte jeglicher Art, welche die Sicherheit oder Gesundheit der Teilnehmerinnen oder Besucher der Veranstaltung beeinträchtigen können, dazu gehören zB. Inline Skates, Fahrräder, etc. sind bei der Teilnahme an der Veranstaltung nicht zugelassen.



 

Die Teilnahme unter Verwendung von Handbikes, das Begleiten auf Fahrrädern, Inline Skates und anderen Fortbewegungsmitteln, sowie die Mitnahme von Tieren, ist aus sicherheitstechnischen Gründen nicht möglich. Rollstuhlfahrerinnen starten aus Sicherheitsgründen im letzten Startblock. Am Lauf dürfen keine männlichen Personen teilnehmen – weder als Pacemaker noch als Begleitung (Ausnahme: Boys & Girls Run, Tigerli Run).

 

Die Benutzung von Nordic Walking Stöcken ist nur in den vorgesehenen Nordic Walking Startblöcken möglich. Alle Teilnehmerinnen des Nordic Walking Bewerbes müssen den offiziellen Regeln folgen (siehe Nordic Walking Wertung). Teilnehmerinnen die gerne spazieren oder gehen möchten, müssen sich unter Laufen anmelden. Eine Nordic Walking Teilnahme ist nur mit Nordic Walking Stöcken möglich! 



 

Die vom Veranstalter zugewiesene Startblockeinteilung (lt. Startnummer) ist einzuhalten. Die persönliche offizielle Startnummer darf nicht weitergegeben, verändert (verkleinert, gefalten, überklebt, etc.) oder der Werbeaufdruck unsichtbar oder unkenntlich gemacht werden. Die persönliche Startnummer ist an der Vorderseite des Oberkörpers zu tragen. Falls die Startnummer an eine andere Teilnehmerin weitergegeben wird, wird diese disqualifiziert. Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Handlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmerinnen gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den Ausschluss des Betreffenden von der Veranstaltung und/oder die Disqualifizierung auszusprechen. Der Veranstalter, sein entsprechend kenntlich gemachtes Personal bzw. die Mitarbeiter des von ihm beauftragten medizinischen Dienstes sind berechtigt, bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutze der Teilnehmerin dieser auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung zu untersagen. Bei allen Bewerben erfolgt die Zeitnehmung durch die Firma RaceResult (Hardstrasse 40, 8570 Weinfelden).

 

Ohne Chip gibt es keine Zeitnehmung. Ohne Zeitnehmung ist keine Einzel- und/oder Teamwertung möglich. Organisatorische Anmeldungen können nur über das Online Anmeldesystem unter www.winterthurer-frauenlauf.ch erfolgen. Anmeldungen per E-mail oder Telefon werden nicht entgegengenommen. Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Verhinderung jeglicher Art bzw. Nichtteilnahme ist ein Rücktritt von der Anmeldung nicht möglich und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Nenngebühr. Eine Ummeldung auf einen anderen Namen oder auf einen anderen Bewerb ist nicht möglich. Der Veranstalter behält sich vor, die Zahl der Teilnehmerinnen aus organisatorischen Gründen im eigenen Ermessen zu beschränken. Anmeldungen, die das definierte Limit überschreiten, können vom Veranstalter abgelehnt werden. Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt nach Eingangsdatum. Nach dem Voranmeldeschluss erhält jede Teilnehmerin eine Anmeldebestätigung via E-Mail zugesandt. Diese ist auszudrucken und zur Startnummernausgabe mitzubringen. Die Abholung der Startunterlagen ist nur unter Vorlage der Anmeldebestätigung und/oder eines amtlichen Lichtbildausweises möglich. Der Veranstalter ist berechtigt Teilnehmerinnen zu disqualifizieren bzw. von der Veranstaltung auszuschließen, welche bei der Anmeldung wissentlich falsche Angaben zu personenbezogenen Daten gemacht haben, die für die Bewertung ihrer sportlichen Leistung relevant sind, und/oder einer Sperre durch einen nationalen oder internationalen Verband bzw. der NADA oder WADA unterliegen, und/oder gegen das zu diesem Zeitpunkt gültige Anti-Doping-Gesetz verstoßen.

 

Bei Benutzung der Duschen gilt die offizielle Badeordnung. Haftungsausschluss Mit der Anmeldung zum Winterthurer Frauenlauf erkennt jede Teilnehmerin den Haftungsausschluss des Veranstalters bzw. der Organisatoren für Schäden jeder Art an. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden. Dies gilt nicht für grob fahrlässig oder herbeigeführte Schäden.

 

Ist der Veranstalter aufgrund behördlicher Anordnung, aus Sicherheitsgründen oder in Fällen höherer Gewalt verpflichtet, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadensersatzpflicht des Veranstalters gegenüber der Teilnehmerin. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für gesundheitliche Risiken und die medizinische Eignung der Teilnehmerin im Zusammenhang mit der Teilnahme an einem Bewerb des Winterthurer Frauenlaufes.

 

Die Verantwortung zur vorherigen ärztlichen Überprüfung ihres Gesundheitszustandes obliegt jeder Teilnehmerin selbst.

 

Persönliche Daten

Mit der Anmeldung erklärt sich jede Teilnehmerin mit der maschinellen Speicherung der angegebenen personenbezogenen und zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten zum Zwecke der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung einverstanden. Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin einverstanden, dass Teile (Name, Vorname, Jahrgang, Nationalität, Team/Verein, Strecke und Zeit) der personenbezogenen Daten in Starter- und Ergebnislisten im Internet, im offiziellen Ergebnisheft und durch Aushang am Veranstaltungsgelände veröffentlicht werden. Mit der Angabe der Telefonnummer bei der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin damit einverstanden, dass diese zu werblichen Zwecken und Informationen ausschliesslich von W2 Event & Concept AG verwendet wird.

 

Die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Winterthurer Frauenlauf gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmerin können vom Veranstalter ohne Vergütungsanspruch in Rundfunk und Fernsehen, Printmedien, Internet, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen – Filme, Videokassetten etc. genutzt, verbreitet und veröffentlicht werden. Mit der Anmeldung erklärt sich die Teilnehmerin mit der Zusendung von veranstaltungsrelevanten Informationen per Post und E-Mail durch den Veranstalter einverstanden.

 

Bedingungen für den einmaligen Lastschrift-Einzugsverkehr

Die vom Konto abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung. Die kontoführende Bank ist berechtigt, Lastschriften zurückzuleiten, insbesondere dann, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In diesem Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt. Teilzahlungen sind nicht zu leisten. Die kontoführende Bank ist berechtigt, diesen Auftrag nicht mehr durchzuführen, wenn das Konto nicht die erforderliche Deckung aufweist. In einem solchen Fall wird der Zahlungsempfänger verständigt. Durch die Weitergabe dieses Auftrages an den Zahlungsempfänger entsteht für die kontoführende Bank keine Haftung. Der Auftraggeber kann gegenüber der kontoführenden Bank keine Einwendungen gegen Belastungen, die im Rahmen dieses Auftrages erfolgen, geltend machen. Einwendungen, die sich auf das der Lastschrift zugrunde liegende Rechtsgeschäft beziehen, sind zwischen dem Auftraggeber und dem Zahlungsempfänger direkt zu regeln. Dieser Auftrag ist widerrufbar. Ein Widerruf des Auftrages gilt ab dem Zeitpunkt des Eingehens bei der kontoführenden Bank. Der Auftraggeber hat den Zahlungsempfänger gleichzeitig zu benachrichtigen. Im Übrigen gelten die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Schweizer Kreditunternehmungen“ in der letztgültigen Fassung. Bei Nichtteilnahme kann das Startgeld nicht rückerstattet werden. Mit der Anmeldung zum Winterthurer Frauenlauf gibt es keine Möglichkeit der Rücküberweisung. Auskunft und Service Gerne steht unser Organisationsteam für Anfragen per E-Mail zur Verfügung.

 

W2 Event & Concept AG

Industriering 3

9491 Ruggell Liechtenstein

info@winterthurer-frauenlauf.ch

0041 76 818 6498

 

Stand November 2020 – Änderungen möglich © 2014 – 2020 Winterthurer Frauenlauf